Sicherheit am Flughafen
Sicherheitsschulung
Das Online-Learning-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, die Sicherheitsschulung entspannt und unabhängig von einem starren Zeitplan über den PC durchzuführen. Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine Übersicht über die für Sie freigeschaltenen Kurse.
Flughafenausweis
Antrag per E-Mail
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail an ausweisstelle@klu-airport.at
Vorfeldführerschein
Information
Aufgrund der EU (VO) 139/2014 ist am Flughafen Klagenfurt für das Befahren der Flächen innerhalb des Sicherheitsbereiches ein Vorfeldführerschein verpflichtend. Stufe 1 wird als Basismodul geführt und muss verpflichtend für jede weitere Stufe als Grundschulung absolviert werden. Ausgestellte Fahrberechtigungen haben eine Gültigkeit von 2 Jahren (max. 24 Monate) ab theoretischem Prüfungsdatum. Vorfeldführerscheinbesitzer:innen müssen selbständig und zeitgerecht vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eine Verlängerung beantragen.
Bei Beendigung der genannten dienstlichen Tätigkeiten ist der Vorfeldführerschein zurückzugeben und dieser verliert sofort seine Gültigkeit. Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrberechtigung ist der Besitz eines amtlichen Führerscheins und die Absolvierung der computerbasierenden Vorfeldführerscheinschulung (theoretischer sowie praktische Prüfung). Weiters behält sich die Kärntner Flughafen Betriebs GmbH das Recht vor, Fahrberechtigungen zu beschränken sowie jederzeit Kontrollmaßnahmen durchzuführen und bei Verstoß gegen die Airside Ordnung die Fahrberechtigung zu entziehen. Die Genehmigung erfolgt durch den AOM bzw. dessen bevollmächtigten Personen.
Den Antrag für die Stufen 1-3 können Sie direkt über folgenden Link stellen. Nach Prüfung bzw. Freigabe erhalten Sie die Schulungsunterlagen direkt über unser Lernmanagementsystem. Nach Absolvierung der praktischen Schulung ersuchen wir um Terminvereinbarung unter 0463/41500-245 (Kevin Grilz) für die praktische Prüfung. Erst danach kann der Führerschein ausgestellt werden. Die Kosten sind in unserer Gebührenordnung ersichtlich. Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Bauen in Sicherheitszonen
Im Bereich einer Sicherheitszone ist die Errichtung von Bauten, Photovoltaikanlagen, Mobilfunkanlagen und Baugeräten jeglicher Art (Teleskopkräne, Turmkräne, Mobilkräne, usw.) freigabepflichtig bzw. genehmigungspflichtig.
Die Ausdehnung der Sicherheitszone kann unter folgendem Link (Kapitel 4) eingesehen werden:
Die Vorgehensweise zur Freigabe von Bauwerken, Geräten und Mobilfunkanlagen wird in folgenden Merkblättern erläutert:
Allgemeine Informationen zu Bauanträgen finden Sie unter unten angeführtem Link:
- Merkblatt Errichtung von Bauten (pdf)
- Merkblatt Errichtung von Baugeräten (pdf)
- Merkblatt Errichtung von Mobilfunkanlagen (pdf)